Vollmachten für Spanien

Möchten Sie eine Vollmacht für Spanien vor einem deutschen Notar Ihres Vertrauens erteilen?

Ihr Spezialist in Sachen Vollmachten für Spanien

Im Gegensatz zu Deutschland müssen Vollmachten nach spanischem Recht notariell beurkundet werden, um diese in Spanien z.B. vor Notaren oder Behörden geltend machen zu können. Das heißt: Eine einfache Unterschriftsbeglaubigung reicht nicht aus, da der beurkundende Notar nach spanischem Rechtsverständnis nicht nur die Identität, sondern auch die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers in der Urkunde explizit bezeugen muss (art. 145 der spanischen Notarverordnung).

Darüber hinaus muss beachtet werden, dass die Durchführung von Vergleichen, Veräußerungen, hypothekarischen Belastungen und jegliche anderen Handlungen, welche die volle Rechtsinhaberschaft erfordern, eines ausdrücklichen Auftrages bedürfen, und dass eine allgemeine Generalvollmacht die o.g. Rechtsgeschäfte nach spanischer Rechtsauslegung nicht einschließt, lediglich Verwaltungshandlungen (art. 1713 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Mit anderen Worten: Die o.g. Rechtsgeschäfte müssen in die Vollmacht ausdrücklich und namentlich aufgenommen werden, falls diese im Namen der Vollmachtgeber abgeschlossen werden sollen.

Die Missachtung solcher Formalitäten führt häufig dazu, dass in Deutschland ausgestellte Vollmachten keine Anerkennung in Spanien finden, was erhebliche Verzögerungen und Probleme bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften mit sich bringen kann.

Wir sind auch auf die Erstellung von deutschsprachigen, für den spanischen Rechtsverkehr geeigneten, beurkundungsfertigen Vollmachtentwürfen spezialisiert. Durch uns erhalten Sie sachgerecht verfasste, Ihren Bedürfnissen und den spanischen Formalitäten angepasste Vollmachtentwürfe, die von einem deutschen Notar Ihrer Wahl notariell beurkunden werden können. Nach Überbeglaubigung der notariell beurkundeten Vollmacht mittels Apostille über das zuständige Landgericht (in Spanien anerkannte Beglaubigung von öffentlichen Urkunden nach dem XII Haager Abkommen vom 5.10.1961), die entweder vom beurkundenden Notar oder von uns veranlasst werden kann, kümmern wir uns anschließend um deren beglaubigte Übersetzung ins Spanische, so dass die Urkunde in Spanien eingesetzt werden kann.

Handelt es sich bei dem zu Grunde liegenden Rechtgeschäft um eine Erbschaftannahme, einen Kaufvertrag oder eine Schenkung, welche mit einer spanischen Immobilie in Zusammenhang stehen, bieten wir Ihnen alternativ bei Bedarf die notarielle Gesamtabwicklung des Rechtsgeschäftes durch mit uns kooperierende deutsche Notare an, womit sowohl die Erteilung einer Vollmacht als auch die Hinzuziehung eines spanischen Notars überflüssig werden. 

Für weitere Informationen bezüglich Vollmachen oder der Abwicklung von Immobiliengeschäften in Spanien und deren notarieller Beurkundung in Deutschland können Sie den Menüpunkt „Übertragung von spanischen Immobilien“ besuchen oder am besten mit uns Kontakt aufnehmen. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Fazit

Möchten Sie eine Vollmacht, welche in Spanien Anwendung finden soll, von einem deutschen Notar Ihres Vertrauens beurkunden lassen? 

Würden Sie gerne eine Person bevollmächtigen, um sich in Spanien vertreten zu lassen und wissen nicht wie? 

Dann kontaktieren Sie uns. Sie können sich auf unsere Expertise verlassen.

 

Stichwörter: Vollmachten für Spanien, unter Einhaltung der spanischen Formalitäten erteilte Vollmachten, notarielle Beurkundung von für Spanien bestimmten Vertretungsvollmachten.

Kontaktieren Sie uns

Ihr Anliegen, unser Ansporn

Wenn Sie auf der Suche nach einer Lösung sind, suchen Sie nicht weiter. Wir haben diese für Sie parat. Unsere Expertise und langjährige Erfahrung sind Ihr Vorteil.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.